Testpflicht ab 23.08.
Die Landesregierung hat sich auf die Eckpunkte für eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung verständigt, um die jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse in Schleswig-Holstein umzusetzen. So gilt ab Montag, 23. August für den Zutritt zu bestimmten Innenbereichen eine landesweite Testpflicht für Personen, die weder geimpft noch genesen sind - so auch für den Sport in Fitnessstudios oder Sporthallen. Die Testpflicht wird für ganz Schleswig-Holstein eingeführt, da die Inzidenz im Land über dem vereinbarten Schwellenwert von 35 liegt.
Falls du also geimpft oder genesen bist, schick uns bitte schnellstmöglich einen Nachweis als Kopie via E-Mail an info@foerdecrossfit.de.
Alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen du ab dem 23. August einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen, um trainieren zu können.
Dein Foerde CrossFit Team